Duplicate-Bridge ist kein "Sport" im Sinne der Mehrwertsteuer-Richtlinie
Der EuGH entschied, dass Duplicate-Bridge nicht unter den Begriff „Sport“ im Sinne der Mehrwertsteuer-Richtlinie fällt und daher nicht als solcher von der Mehrwertsteuer befreit werden kann (Rs. C-90/16).
Duplicate-Bridge ist kein „Sport“ im Sinne der Mehrwertsteuer-Richtlinie