DStV fordert die Erhöhung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung

Der DStV fordert in seiner Stellungnahme S 09/17 die Anhebung der Größenklassengrenzen der Betriebsprüfungsordnung um bis zu 50 % für kleine und mittlere Betriebe. Damit soll eine Effizienzsteigerung in der Finanzverwaltung erreicht werden. Die eingesparten Prüfungskapazitäten sollten insbesondere für die zeitnahe Betriebsprüfung genutzt werden.

DStV fordert die Erhöhung der Größenklassengrenzen in der Betriebsprüfungsordnung