Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie
Eine doppelte Haushaltsführung kann auch dann anzuerkennen sein, wenn Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind zusammen am Beschäftigungsort wohnen. Dies entschied das FG Münster (Az. 7 K 3215/16).
Doppelte Haushaltsführung mit der ganzen Familie