Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich!
Für das Jahr 2017 müssen Unternehmen ihre Daten für die Beitragsberechnung zur gesetzlichen Unfallversicherung zum letzten Mal in zwei Meldungen übermitteln: einmal mit dem bisherigen Entgeltnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren und zusätzlich mit dem Lohnnachweis Digital. Ab dem Beitragsjahr 2018 ist der digitale Lohnnachweis die alleinige Grundlage für den Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der DStV hin.
Digitaler Lohnnachweis: Für 2017 letztmalig doppelte Meldung erforderlich!