Die Zukunft des § 8c KStG?
Die Uhr tickt für die Neuregelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG. Das BVerfG hatte die Norm, nach der Verluste bei Anteilseignerwechsel einer Kapitalgesellschaft von mehr als 25 % bis einschließlich 50 % quotal untergehen, für verfassungswidrig erklärt. Im Rahmen des 65. Berliner Steuergesprächs wurde über mögliche Zukunftsperspektiven der Norm diskutiert. Der DStV berichtet.
Die Zukunft des § 8c KStG?