BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen
Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat zur Klärung das BVerfG angerufen (Az. 10 K 977/17).
BVerfG soll 6 %-igen Rechnungszinsfuß für steuerliche Pensionsrückstellungen überprüfen