BFH zur Kostentragung bei einer Entschädigungsklage
Entscheidet sich ein Entschädigungskläger unmittelbar zur Klageerhebung, trägt er laut BFH grundsätzlich das Risiko, die Kosten des Entschädigungsverfahrens tragen zu müssen, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt (Az. X K 1/16).
BFH zur Kostentragung bei einer Entschädigungsklage