BFH zur Berufung auf das Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistung aus einem anderen Mitgliedstaat der EU

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob sich ein Reiseveranstalter mit Sitz in Deutschland bei Empfang von Reiseleistungen durch einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer unmittelbar auf die Art. 306 bis 310 MwStSystRL berufen kann mit der Folge, dass die von ihm bezogenen Leistungen in Deutschland nicht steuerbar sind (Az. XI R 4/16).

BFH zur Berufung auf das Unionsrecht bei Bezug von Reisevorleistung aus einem anderen Mitgliedstaat der EU