BFH zum Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Ausführung einer sonstigen Leistung an die Betriebsstätte eines Unternehmers i. S. von § 3a Abs. 3 Satz 2 UStG a. F. voraussetzt, dass die Betriebsstätte/Niederlassung eigene Ausgangsumsätze erbringt (Az. XI R 1/18).

BFH zum Steuerabzug von Drittlands-Unternehmern auch im allgemeinen Besteuerungsverfahren nur bei Gegenseitigkeit