BFH: Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus

Ein unmittelbarer Zusammenhang i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt voraus, dass bei Vornahme des Hilfsgeschäfts die konkrete Investitionsentscheidung für den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr bereits getroffen wurde. So entschied der BFH (Az. IV R 16/16).

BFH: Unmittelbarer Zusammenhang eines Hilfsgeschäfts i. S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG setzt konkrete Investitionsentscheidung voraus