BFH: Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens

Erhebt ein Antragsteller gegen einen PKH-Beschluss Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung, liegt bei typisierender Betrachtung insoweit im Regelfall keine unangemessene Verzögerung des noch nicht abgeschlossenen PKH-Verfahrens vor, wenn das Gericht gut sechs Monate nach dem Eingang des Rechtsbehelfs Maßnahmen ergreift, die zu einer Entscheidung führen. Dies entschied der BFH (Az. X K 4/18).

BFH: Überlange Verfahrensdauer eines isolierten PKH-Verfahrens