BFH: Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Grunderwerbsteuerfestsetzung wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs aufzuheben ist, oder ob § 16 Abs. 5 GrEStG zur Anwendung kommt, weil die Anzeigepflichten beim sachlich unzuständigen Finanzamt unvollständig erfüllt wurden (Az. II R 24/16).

BFH: Rückgängigmachung von Erwerbsvorgängen