BFH: Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins
Laut BFH ist ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, nicht gemeinnützig (Az. V R 36/16).
BFH: Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins