BFH: HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar

Der BFH entschied, dass das Hamburgische Spielvergnügungsteuergesetz jedenfalls für Besteuerungszeiträume bis Juli 2012 sowohl mit dem GG als auch mit Unionsrecht vereinbar war (Az. II R 21/15).

BFH: HmbSpVStG mit höherrangigem Recht vereinbar