BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Einziehung einer Forderung, die von einer Gesellschaft unter Nennwert entgeltlich erworben wurde, den Tatbestand des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfüllt (Az. IX R 12/18).

BFH: Einziehung einer Forderung stellt keine Veräußerung dar