BFH: Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004

Der BFH hatte zu entscheiden, ob Kursverluste aus dem vorzeitigen Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung zu den Einkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung gehören (Az. VIII R 25/16).

BFH: Besteuerung fondsgebundener Lebensversicherungen bis zum 31.12.2004