BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung "500+" auf das deutsche Kindergeld

Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. So entschied der BFH eine für das Kindergeldrecht bedeutsame Grundsatzfrage zu Lasten polnischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Inland (Az. III R 34/18).

BFH: Anrechnung der polnischen Familienleistung „500+“ auf das deutsche Kindergeld