Beweisaufnahme über elektronische Programmierunterlagen bei PC-Kassensystem erforderlich

Der BFH (Az. X B 65/17) hat das Urteil des FG Münster (Az. 7 K 3675/13 E,G,U) zu den Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung bei einem PC-gestützten Kassensystem aufgehoben und an das FG zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen. Das berichtet das FG Münster.

Beweisaufnahme über elektronische Programmierunterlagen bei PC-Kassensystem erforderlich