Betriebsbereiche „Abfallverbrennung“ und „Energieerzeugung“ einer Müllverbrennungsanlage als grundsätzlich eigenständige BgA

Das FG Schleswig-Holstein hatte darüber zu entscheiden, ob die Betriebsbereiche „Abfallverbrennung“ und „Energieerzeugung“ einer in der Rechtsform einer GmbH Co. KG organisierten Müllverbrennungsanlage, an der eine Stadt als Kommanditistin beteiligt war, als jeweils eigenständige BgA anzusehen waren und inwiefern diese ggf. miteinander, aber auch – insgesamt oder jeweils einzeln – mit von der Stadt unterhaltenen Verkehrs-/Versorgungs-BgA im sog. steuerlichen Querverbund zusammengefasst werden konnten (Az. 1 K 116/13).

Betriebsbereiche „Abfallverbrennung“ und „Energieerzeugung“ einer Müllverbrennungsanlage als grundsätzlich eigenständige BgA