Beschränkte Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen
Das FG Düsseldorf entschied, dass Zinseinnahmen aus Wandelanleihen zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören, wenn der Schuldner der Erträge seinen Sitz im Inland hat (Az. 2 K 1289/15).
Beschränkte Steuerpflicht bei Zinseinnahmen aus Wandelanleihen