Bescheinigung für den Handel mit Waren im Internet: Vordruckmuster USt 1 TM (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG)

Das BMF hat das Vordruckmuster USt 1 TM – Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) i. S. v. § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG bezüglich der Haftung für die Umsatzsteuer beim Handel mit Waren im Internet bekannt gegeben (Az. III C 5 – S-7420 / 19 / 10002 :002).

Bescheinigung für den Handel mit Waren im Internet: Vordruckmuster USt 1 TM (§ 22f Abs. 1 Satz 2 UStG)