Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des BSI

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems überarbeitet (Az. IV A 4 – S-0316-a / 19 / 10012 :001).

Bekanntmachung eines Hinweises auf die Veröffentlichung von Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien des BSI