Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018
Das BMF hat den Basiszins bekanntgegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung erforderlich ist (Az. IV C 1 – S-1980-1 / 14 / 10001 :038).
Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Abs. 4 InvStG 2018