Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2020

Das BMF hat sein Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, zum Korrektur- und Stornierungsverfahren, zur Behandlung von Nachzahlungen sowie zur Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2020 veröffentlicht (Az. IV C 5 – S-2378 / 19 /10002 :001).

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2020