Auskundschaften der Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs als geheimdienstliche Agententätigkeit strafbar
Das OLG Frankfurt am Main hat einen Schweizer Staatsangehörigen, der die Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs ausgekundschaftet hatte, wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt (Az. 4-3 StE 2/17 – 2 – 1/17).
Auskundschaften der Vorgehensweise deutscher Steuerfahnder beim Ankauf der sog. Steuer-CDs als geheimdienstliche Agententätigkeit strafbar