Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2015

Die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 09.12.2015, nach denen die Grundsätze des BFH-Urteils vom 09.07.2014 im Grunderwerbsteuerrecht nicht anwendbar sind, soweit der BFH für die Zurechnungsentscheidung einen Rückgriff auf das wirtschaftlichen Eigentum nach § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO vornimmt, werden aufgehoben. Das teilt das BMF mit (Az. 3 – S 450.1/48).

Aufhebung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Dezember 2015