Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)

Das BMF nimmt Stellung zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG) unter Berücksichtigung der jüngeren gesetzlichen Änderungen (Az. IV C 5 – S-2430 / 17 / 10001).

Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (5. VermBG)