Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
Das BMF gibt die Änderung des Abschnitts 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE bekannt (Az. III C 2 – S-7242-a / 19 / 10001 :001).
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen