Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten

Das BMF teilt mit, dass Deutschland, Aruba und Sint Maarten sich verständigt haben, dass das jeweils mit der Deutschland abgeschlossene Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen nicht mehr für Zinszahlungen angewendet wird, die nach dem 31. Dezember 2016 geleistet werden.

Anwendung der Zinsinformationsverordnung für Aruba und Sint Maarten