Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen gleichlautenden Erlass zur Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG mitgeteilt (Az. 3 – S-4501 / 31).
Anwendung der §§ 3 und 6 GrEStG in den Fällen des § 1 Abs. 3 GrEStG