Antrag auf Erteilung eines sog. Aufteilungsbescheids kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden
Ein Ehegatte kann seinen Antrag auf Beschränkung der Vollstreckung durch sog. Aufteilungsbescheid grundsätzlich nicht zurücknehmen. So entschied das FG Hessen (Az. 10 K 833/15).
Antrag auf Erteilung eines sog. Aufteilungsbescheids kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden