Anordnung der Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft wird durch Anordnung der Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters beendet. So entschied das FG Münster (Az. 5 K 3123/15 U).

Anordnung der Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerliche Organschaft