Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte Komplementär-GmbH
Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen einer Kommanditgesellschaft nicht beteiligte Komplementär-GmbH bei gleichzeitigem Verzicht der Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung für ihre Geschäftsführertätigkeit stellt keine unangemessene Gewinnverteilung dar. So entschied das FG Münster (Az. 1 K 2201/17 F).
Angemessenheit des Gewinnvorabs für eine am Vermögen nicht beteiligte Komplementär-GmbH