Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG

Der Erlass berücksichtigt die Konsequenzen aus dem BFH-Urteil II R 51/11 vom 18. April 2012 bei den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. des § 16 Abs. 5 GrEStG und hebt die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 4. Juni 2013 auf (Az. 3 – S-454.3 / 20).

Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anzeige i. S. d. § 16 Abs. 5 GrEStG