Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden

Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden.

Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden