Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden
Die EU-Kommission fordert Deutschland auf, Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträge anzuerkennen, die nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden.
Anerkennung von Gewinnabführungs- und Verlustübernahmeverträgen, welche nach den Rechtsvorschriften eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaats geschlossen wurden