Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise: Sonderzahlungen jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei

In der Corona-Krise werden Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. Dies gab das BMF am 03.04.2020 bekannt.

Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise: Sonderzahlungen jetzt steuer- und sozialversicherungsfrei