Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung
Für Steuerpflichtige mit grenzüberschreitenden Bezügen steht lt. BMF die Umsetzung der EU-Streitbeilegungsrichtlinie in einem neuen Steuerverfahrensgesetz, dem EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz, seit 1. Januar 2020 zu Verfügung.
Änderungen ab 1. Januar 2020: EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegung